I Allgemeine Normen
- Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, die materiellen Werte der Schule und das persönliche Eigentum anderer zu achten. Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jeder Schüler selbst verantwortlich und es besteht bei Verlust kein Versicherungsschutz.
- Die Bestimmungen zur Hygiene, zum Arbeits- und Brandschutz sowie zur Alarmordnung sind einzuhalten.
- Alle internetfähigen und sonstigen elektronischen Geräte, soweit es sich nicht um Schuleigentum handelt, müssen während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden, es sei denn, die Lehrkraft genehmigt die Nutzung. Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Lehrer befugt, das Gerät für die Dauer des Unterrichts an sich zu nehmen (s. § 3 der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung – EOMV vom 12. Oktober 1999).
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte behandeln einander respektvoll und hilfsbereit.
- Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich (zur ersten Stunde fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn) und vorbereitet zum Unterricht.
- Die Unterrichtsräume dürfen nur mit Einverständnis des Lehrers/der Lehrerin betreten werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler halten die Schule sauber. Die Stühle werden nach der letzten Stunde (laut Raumplan) hochgestellt.
- Ein Ordnungsdienst wird für die Klassen der Sekundarstufe I festgelegt. Dieser ist für den Tafeldienst verantwortlich.
- Die Garderobe ist an den Garderobenhaken anzuhängen.
- Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist untersagt, Fahrräder sind auf dem Fahrradplatz anzuschließen.
II Recht auf Mitwirkung
- Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Recht auf Mitwirkung durch die Wahl von Schülervertretungen wahr.
- Sie sind zu den sie betreffenden Angelegenheiten zu informieren.
- Schülerinnen und Schüler können ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern, sofern dadurch der Unterricht nicht beeinträchtigt bzw. die Individualität und Würde anderer nicht missachtet werden.
- Ältere Schülerinnen und Schüler unterstützen durch ihr Verhalten die Erziehung der jüngeren (z. B. Essenaufsicht, Verhalten auf dem Schulhof).
III Unterricht
- Die Schule gewährleistet die Wahrnehmung des Rechts auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Individualität.
- Technische Geräte und andere Gegenstände der Raumausstattung sind nicht unbefugt zu benutzen.
- Für alle Fach- und Sporträume gelten gesonderte Raumordnungen.
- Das Nichterscheinen eines Fachlehrers meldet ein Vertreter der Klasse/des Kurses fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
IV Pausenregelung
- Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht.
- In den Hofpausen nutzen Schülerinnen und Schüler den Schulhof. Schüler der GOST dürfen sich auch im Schulgebäude im Schüleraufenthaltsbereich, in den Räumen 219 und 217 und in den Sitzbereichen des Erdgeschosses und am Digitalen Schwarzen Brett aufhalten.
- Auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gilt Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 12 vom 19.12.2005, Abschnitt 4, Gesundheitsförderung).
- Besitz von und Handel mit Drogen sind in der Schule nicht erlaubt und werden mit strengen Ordnungsmaßnahmen geahndet.
- Fahrschüler können sich vor und nach dem Unterricht im Schüleraufenthaltsbereich und in den Sitzbereichen im Erdgeschoss des Schulhauses aufhalten.
Beschluss Schulkonferenz: 18.01.2017